Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder € 50,-- Jugendliche € 25,--
Jährliche Arbeitsleistung ein Minimum von 5 Stunden und als Barablöse € 6,- je Stunde
Benützung des Fluggeländes durch Nichtmitglieder € 10,-- pro Tag oder € 120,-- jährlich
Einmalige Beitrittsgebühr € 75,-- Jugendliche € 35,-- bei aktiven Eltern entfällt diese
Mitgliedsbeitrag f. fördernde Mitglieder mindestens € 10,--
PLATZORDNUNG
Betriebszeiten für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:
An Samstagen sowie an Sonn- u. Feiertagen ausnahmslos in der Zeit von
09.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 19.30 Uhr
An Wochentagen in der Zeit von 09.00 - 19.30 Uhr
Benützung des Flugplatzes nur durch Mitglieder des MFSC Rottenmann -
Alleinbenützung nach Ablegung der A u. B-Prüfung u. gültige Versicherung
bzw. Mitgliedschaft AeroClub
Sonderregelungen für Gastflieger sind möglich - Versicherungsnachweis
ist erforderlich!!
vor Aufnahme des Flugbetriebes ist eine Eintragung im Flugtagebuch
vorzunehmen - auf die Benützung der Frequenztafel wird hingewiesen!
jedes Flugmodell mit Verbrennungsmotor
muß mit einem wirksamen
Schalldämpfer ausgestattet sein, die Lärmentwicklung darf 84dBA nicht übersteigen - Lärmmessungen werden fallweise durchgeführt
es dürfen nur zwei Motorflugmodelle gleichzeitig in der Luft sein -
eine vorherige Absprache der beiden Piloten ist unbedingt erforderlich
der Bereich südlich der Flugplatzhütte
darf grundsätzlich nicht überflogen werden, ausgenommen mit Segelflugmodellen in ausreichender
Sicherheitshöhe.
als nördliche Grenze sollte der Paltenbach betrachtet werden - ein Überfliegen der Eisenbahn und der Wohnsiedlung nördlich der Eisenbahn
ist untersagt!
Flugfiguren quer zum Platz, d.h. in Nord-Süd Richtung, sowie das Überfliegen von Personengruppen ist ebenso ausnahmslos verboten!
Jeder Pilot muss sich seiner Verantwortung gegenüber Zuschauern, seinen Vereinskollegen und dem Verein bewusst sein und die o.g. Punkte beachten!